Fachanwaltskanzlei Beate Grauel
- Familienrechtskanzlei mit Empathie -
✉ kontakt@ra-kanzlei-grauel.de        ☎ 036601-91650

Familienrecht

Familienrecht


Beate Grauel

Familienrecht

Kaum ein Rechtsgebiet wirkt so intensiv in das Privatleben der Menschen hinein, wie das Familienrecht .

Es ist kompliziert und umfangreich und fordert daher den beratenden Anwalt in besonderem Maße. Denn es gibt nicht den ausschließlich richtigen Rat. Die richtige Vorgehensweise ist immer von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Eine fundierte und hochqualifizierte Familienrechtsberatung und Vertretung kann weder durch Internetinformation noch gut gemeinten Rat im Freundes- oder Bekanntenkreis ersetzt werden. Briefe, die auf Basis solcher „Beratung“ besser nicht oder so nicht geschrieben worden wären, Erklärungen, die falsche Weichen gestellt haben, lassen sich selten ungeschehen machen. Mitunter vereiteln sie sogar das gewünschte Ergebnis.
Darum gilt: Je früher Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, um so besser lassen sich die Nachteile einer Trennung vermeiden.

Die Fülle familienrechtlicher Rechtsnormen und die zu beachtenden obergerichtlichen Entscheidungen, beherrscht ausschließlich der Fachanwalt für Familienrecht. Dafür verfügt dieser über jahrelange Berufserfahrung und hat eine ständige Weiterbildungsverpflichtung, ohne die er die Bezeichnung "Fachanwalt" nicht mehr führen darf.

Trennung

Ich berate Sie bei den anstehenden Fragen

 

  • zum Trennungsjahr
  • zum Versorgungsausgleich
  • zur Benutzung der Wohnung
  • zum Ehegattenunterhalt
  • zur Haushaltsteilung
  • zur Vermögensauseinandersetzung
  • zum Zugewinn
  • zur Schuldenteilung
  • zum Kindesunterhalt
  • zum Sorgerecht
  • zum Gewaltenschutz

 

Unterhalt

 Scheidung und Folgesachen

Ich vertrete Sie vor Gericht in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Scheidung stehen
  • im Scheidungsverfahren
  • im Versorgungsausgleichsverfahren
  • im Wohnungszuweisungsverfahren
  • im Ehegattenunterhaltsverfahren
  • im Kindesunterhaltsverfahren
  • im Haushaltsteilungsverfahren
  • im Zugewinnausgleichsverfahren
  • im Gesamschuldner-Ausgleichsverfahren
  • im Gewaltenschutzverfahren

einvernehmliche Scheidung

Wenn sie sich mit ihrem Ehepartner über die Trennung und Scheidung einig sind. Wenn sie einvernehmlich alle Fragen zu Kindern, Haushalt, Unterhalt und Vermögen geregelt haben, sollten sie über eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt nachdenken und sich über die Möglichkeit einer online Scheidung  informieren.






Scheidung online

Kindschaftssachen

Ich unterstütze Sie bei allen Fragen, die Ihr Kind betreffen,  gegenüber dem anderen Elternteil, dem Jugendamt und den Gerichten:

 

  • im Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsstreit
  • im Kindesumgangsverfahren
  • in Kindesunterhaltsverfahren

 


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Kanzlei B. Grauel August-Bebel-Str.6 07639 Bad Klosterlausnitz 036601-91650
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